Informationen für Antragssteller

Am 15.10.2023 endete die Annahmefrist für Projektskizzen des achten EIP-Agri-Förderaufrufs in Niedersachsen.

Der nächste Projektaufruf wird voraussichtlich im Sommer 2025 ergehen. Dann können Projektskizzen wieder bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als EIP-Agri-Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Wir als „Netzwerk EIP Agrar & Innovation Niedersachsen“ beraten Antragssteller inhaltlich bei der Konzeption der Förderanträge und der Suche nach potentiellen Kooperationspartnern.

Alle relevanten Informationen zu neuen Projektaufrufen werden Sie rechtzeitig an dieser Stelle finden. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle des Netzwerks auf, um eine erste Rückmeldung zur Förderwürdigkeit Ihrer Idee im Rahmen der EIP Agri zu erhalten.


Häufig gestellte Fragen - FAQ zum EIP-Antrag

Ich möchte erstmals einen EIP-Antrag stellen. Wie gehe ich vor?

Bitte wenden Sie sich mit einer konkreten Projektidee und ggf. geeigneten Projektpartnern frühzeitig an uns. Wir unterstützen sich neu gründende und bestehende Projektteams, genannt Operationelle Gruppen (OG), bei der Planung, Umsetzung und Abwicklung ihrer Projekte und vermitteln Kontakte und Vernetzungen mit anderen Gruppen, Akteuren und Fachexperten, auch über Niedersachsen hinaus. So erreichen Sie uns:

Fabian Storm
Geschäftsstellenleiter
☎ 0511 760 726 70
✉ f.storm@nds.de

Wer hilft mir bei inhaltlichen Fragen zu meinem Antrag?

Bei inhaltlichen Fragen zu ihrem Förderantrag helfen wir Ihnen gerne direkt weiter. Wir vermitteln mögliche Projektpartner und geben eine erste Einschätzung zur Erfolgswahrscheinlichkeit ihrer Projektidee (ohne Gewähr). So erreichen Sie uns:

Fabian Storm
Geschäftsstellenleiter
☎ 0511 760 726 70
✉ f.storm@nds.de

Wer hilft mir bei Fragen zu förderrechtlichen Inhalten bzw. formalen Abläufen?

Bei Fragen zu förderrechtlichen Inhalten bzw. formalen Abläufenhilft Ihnen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als EIP-Agri-Bewilligungsbehörde weiter. So erreichen Sie die LWK:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
FB Agrarförderung AG 2.1.1
Mars-la-Tour-Straße 1 - 13
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 801-409 oder -333

Wie viel Förderung kann ich für welchen Zeitraum erhalten?

Ein Projektteam, eine sogenannte Operationelle Gruppe (OG), kann bis zu 500.000 EURO Förderung für einen Zeitraum von 3 Jahren erhalten. Kürzere Laufzeiten sowie eine kostenneutrale Verlängerung des Projekts sind möglich.Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteil- oder Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit werden zu 100 % gefördert.  

Außerdem erhalten 100 % der förderfähigen Ausgaben: nichtgewerblich tätige Einrichtungen (wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften), Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftliche Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Berater. 

Darüber hinaus erhalten 50 % der förderfähigen Ausgaben: kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion und der Forstwirtschaft, gewerblich tätige Forschungseinrichtungen.  

Wie viele Akteure müssen im Projektteam zusammenarbeiten?

Ein Projektteam, genannt Operationelle Gruppe (OG), muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wovon mindestens ein Mitglied der OG ein Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft, des Gartenbaus (Urproduktion) oder der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist und am Projekt aktiv mit einem eigenen Arbeitspaket beteiligt ist. Mitglieder einer OG können natürliche und/oder juristische Personen des öffentlichen und/oder des privaten Rechts sein, die über die erforderliche und notwendige Expertise zur Umsetzung des Projekts verfügen.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit des Projektteams (Operationelle Gruppe) und die Ausgaben für die Durchführung der Innovationsprojekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau beinhalten. Eine Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Verfahren in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. 

EIP Agri auf einen Blick

Im Rahmen der EIP Agri werden Innovationsprojekte gefördert, die einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft leisten. Dies soll durch einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft erfolgen.

Gemäß EU-Leitlinie EIP Agri kann die Förderung sowohl „Ideen, die erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden“ betreffen, als auch „Aktivitäten, die auf Innovationen ausgerichtet sind“. Der Innovationsprozess ist ergebnisoffen und weit gefasst; er beinhaltet Pilotprojekte sowie Projekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft umsetzen.

Wichtiges Merkmal der Innovationsprojekte ist ein starker Praxisbezug mit Fokus auf eine konkrete Herausforderung der Land- oder Ernährungswirtschaft. Der Austausch zwischen Praxis und Forschung soll interaktiv erfolgen und die Landwirte eine aktive Rolle einnehmen. Die Förderung reiner Forschungsprojekte ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen für Antragsteller

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat EIP-Agri durch die Richtlinie „Förderung von Operationellen Gruppen und Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ umgesetzt.

Anträge zur EIP-Agri-Maßnahme sind an die Bewilligungsbehörde an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen. Am ML ist ein Auswahlgremium mit der Begutachtung der Anträge betraut. Auf Grundlage der Empfehlungen des Auswahlgremiums entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Anträge. Wichtige Formulare finden Sie hier und auf der Website der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer. Sie können auch postalisch angefordert werden unter:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
FB Agrarförderung AG 2.1.1
Mars-la-Tour-Straße 1 - 13
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 801-409 oder -333



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Ihre Ansprechpartner

Fabian Storm

Fabian Storm
Geschäftsstellenleiter

0511 760 726 70
 f.storm@nds.de