Im Januar 2024 wurde die europäische Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“ gestartet. Ziel ist es, die Transition der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz, Umwelt- und Klimafreundlichkeit voranzubringen, allgemein zusammengefasst unter dem Begriff Agroecology. Dabei wird Agroecology als interdisziplinäre wissenschaftliche Disziplin betrachtet, die an der Schnittstelle von Agrar-, Umwelt-, Sozial- und Geisteswissenschaften angesiedelt ist, um neue Agrarökosysteme zu gestalten und zu verwalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzen sich in der AGROECOLOGY-Partnerschaft dafür ein, die Transformation der Landwirtschaft zu Agroecology auf nationaler Ebene voranzutreiben, indem transnationale Forschungsprojekte gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Eine Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. eine sonstige Einrichtung in Deutschland ist zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung erforderlich.
Die Anträge müssen eine europäische Perspektive bieten und sich mit einer Herausforderung befassen, die für mindestens drei der beteiligten Länder relevant sind, die an der AGROECOLOGY-Partnerschaft und der aktuellen Ausschreibung beteiligt sind.
Was wird gefördert?
Vorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten werden gefördert:
Thema 1: Verbesserung der Agroecology in landwirtschaftlichen Produktionssystemen
Thema 2: Umsetzung der Agroecology auf regionaler Landschaftsebene
Maximale deutsche Fördersumme pro Verbund: 700.000 Euro, jedoch maximal 500.000 Euro pro Antragsteller.
Wenn ein deutscher Partner den transnationalen Verbund koordiniert: Maximale deutsche Fördersumme pro Verbund: 800.000 Euro, jedoch maximal 600.000 Euro pro Antragsteller.
Laufzeit: In der Regel bis zu drei Jahre.
Die Einreichungsfrist ist der 26. April 2024 (14 Uhr MESZ).